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Ährenwert- Anbaurichtlinien

1. Flächenauswahl

a. Die Anbauflächen  müssen im Gebiet der Eifel liegen.

 

2. Saatgut und Sorten

a. Grundsätzlich dürfen nur in Europa zugelassene Weizen- und Roggensorten verwendet werden.

b. Es darf ausschließlich gentechnikfreies Saatgut verwendet werden.

c. Hinsichtlich der Getreidesorten stimmen sich die Verkäufer mit der Prümtaler Mühlenbäckerei ab.

 

3. Pflanzenernährung

a. Eine ausgeglichene Nährstoffversorgung ist für ein gesundes, natürliches Pflanzenwachstum notwendig. Die Düngung orientiert sich am Bedarf der Pflanze.

b. Die Düngung hat bedarfs-, standortgerecht und sortenspezifisch zu erfolgen.

  

4. Pflanzenschutz

a. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf nur erfolgen, wenn Gefahr im Verzug ist, nicht aus reiner Vorsorgenmaßnahme.

b. Es dürfen nur in Deutschland zugelassene und geprüfte Mittel eingesetzt werden.

c. Es ist das Schadschwellensystem anzuwenden.

d. Pflanzenschutz so viel wie nötig, so wenig wie möglich 

 

5. Anforderungsprofil für Qualitätsweizen und Roggen 

a. Weizen

 

B- Weizen

Feuchte: max 15%

Protein: min. 12%

Fallzahl: min 280s

 

A- Weizen

Feuchte: max. 15%

Protein: min 13%

Fallzahl: min. 220s

 

E- Weizen

Feuchte: max. 15%

Protein: min 13,5%

Fallzahl: min. 280s

 

b. Roggen

Feuchte: max 15%

Fallzahl: max. 180s

c. Wenn keine strengeren Grenzen gesetzt werden, gelten die Interventionsbedingungen für Brotgetreide. Insbesondere Hektolitergewicht, Bruchkorn, Schmachtkorn, Korn- und Schwarzbesatz.

 

 6. Lieferantenaudit

a. Die Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Getreides werden bei regelmäßigen Feld- und Hofkontrollen besprochen und dokumentiert.

 

 7. Kontrollmaßnahmen

a. Regelmäßige Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Prümtaler Mühlenbäckerei

b. Kontrolle des Getreides hinsichtlich Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln durch ein unabhängiges Institut

c. Kontrolle der Lagerbedingungen

d. Abgabe der Bestätigung des Landwirts über die Einhaltung der Anbaurichtlinien